Klagen gegen Wettanbieter – Wettverluste zurück klagen?

Der Trend geht derzeit offensichtlich dazu, dass enttäuschte Spieler die Buchmacher mit Klagen drangsalieren, um so ihr leichtfertig eingesetztes und verlorenes Geld wieder zu erhalten. Solche Klagen gegen Glücksspielanbieter sind derzeit vor allem in Österreich gehäuft festzustellen. Doch auch in Deutschland müssen sich Anbieter für Online Wetten mit dem Thema befassen. Lesen Sie im Folgenden die Hintergründe, alles zu einem recht dreisten Beispielfall aus Österreich und die Bedeutung, die der Thematik auch in Deutschland zugeschrieben werden kann.

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Verlierer im Glücksspiel klagen ihre Einsätze vermehrt wieder ein – Notwehr oder Masche?

Die Faktenlage ist eindeutig. Vor allem in Österreich ist derzeit von einem merklichen Anstieg der Klagen gegen Glücksspielanbieter die Rede. Dabei sind keinesfalls nur private Marktteilnehmer, wie in Österreich vor allem Novomatic und Wettpunkt betroffen. Das Problem auf private Anbieter im Internet oder gar mutmaßlich unreguliert geführten Glücksspielangebote zu beschränken wäre also zu kurzsichtig.

Die Klagen beziehen sich in der Regel auf die Rückforderung verlorener Einsätze. Als Argument wird in der Regel eine Spielsucht ins Feld geführt. Die sorgt dafür, dass der Kläger scheinbar keine Kontrolle über das eigene Verhalten beim Einsatz hat.

Der derzeitig dokumentierte Anstieg der Klagen erlaubt vor allem eine Frage: ganz gleich ob Glücksspielgegner oder nicht muss man sich doch fragen, ob die entsprechenden Fälle allesamt der Problematik zuzuschreiben sind, dass ein bemitleidenswert an Spielsucht erkrankter versucht die Scherben seines Lebens zusammen zu setzen, oder ob nicht doch das eine oder das andere Mal Methodik dahintersteckt. Nach dem Motto: Ich versuche zu gewinnen. Wenn das nicht funktioniert hole ich mir meine Einsätze wieder.

Denkwürdiges Fallbeispiel aus Österreich

Die beachtliche Summe von 400.000 Euro hatte ein Spieler in Österreich erfolgreich in einer Klage gegen Novomatic erstritten. Der Konzern hatte bereits einige ähnliche Klagen verloren und einigte sich außergerichtlich. In jeder Klage führte der Spieler an, dass seine Spielsucht ihm ein vernünftiges Handeln unmöglich gemacht habe.

Die eingeklagten Summen reichten scheinbar nicht aus. Volle 1,2 Millionen Euro forderte der Spieler nun von einer ehemaligen Wettpunkt Betreiberfirma zurück. Dieses Mal scheiterte der Mann vor dem Landgericht Korneuburg in Österreich. Gekürzt wiedergegeben urteilte das Gericht, dass der Mann spielsüchtig aber nicht geisteskrank war.

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Gegen die Spielsucht vorgehen

Tatsächlich muss sich der Kläger ja auch über eine mögliche Spielsucht im Klaren gewesen sein. Mindestens zu den Zeitpunkten, zu denen er gerichtliche Anstrengungen unternahm seine Einsätze erstattet zu bekommen. Tatsächlich berichten Medien auch darüber, dass der Mann bereits seit 2006 immer wieder in Behandlung war. Was zunächst für ein Suchtproblem spricht.

Meiner Ansicht nach ist aber eins vollkommen unverständlich. Nämlich weshalb der Mann nicht von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich selbst vom Spiel auszuschließen. Diese Möglichkeit muss in Österreich nämlich, wie in Deutschland in manchen Bundesländern auch, gesetzlich zwingend gegeben sein. Dies sind die Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht, die eigentlich effektiv sein können.

Begibt sich ein Spieler in Behandlung, weil er problematisches Spielverhalten feststellt, dann wäre es demnach nur logisch und konsequent sich in dieser Zeit mit Hilfestellung bei möglichst allen Dienstleistern selbst zu sperren. Der Österreicher, der die Klage anstrengte, hatte dies wohl kaum getan.

Daher kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass, wen auch nicht alle, immerhin einige der Klagen gegen Glücksspielanbieter derzeit eher eine Masche sind um sich die verlorenen Einsätze wieder zu erschummeln.

Betrugsalarm? ja, tatsächlich wirken manche Fällevon Klagen im Rückblick wie gesetzlich unterstützter Betrug am Glücksspielanbieter.

Betrugsalarm? Ja, tatsächlich wirken manche Klagen im Rückblick wie gesetzlich unterstützter Betrug am Glücksspielanbieter.

Sind solche Probleme auch in Deutschland möglich?

Diese Thematik könnte tatsächlich auch nach Deutschland schwappen. Allerdings sollten Online Buchmacher in der Regel zumindest der Theorie nach nicht betroffen sein. 

Bereits jetzt müssen diese Betreiber in einigen Bundesländern gesetzmäßig von jedem Kunden der den Laden betritt einen Ausweis kontrollieren. Damit soll nicht nur der Jugendschutz sichergestellt werden. Es zählt auch einen Abgleich mit der internen Sperrdatei zu machen. Einige Betreiber setzen noch auf reine Sichtkontrolle, was einen Abgleich mit den Sperrakten, die hier sogar teils noch in Papierform in Ordnern geführt werden, nahezu unmöglich macht. Andere bereits auf die Entwicklungen im Nachbarland reagiert. Sie scannen jeden Ausweis ab, sodass ein automatischer Abgleich im Computer stattfindet.

Allerdings ist Glücksspiel auf Länderebene geregelt, sodass es hier Unterschiedliche Bewertungen einer Rechtsgültigkeit solch einer Sperre geben kann.

Müssen Online Buchmacher ihre Verifikationsverfahren ändern?

Bei den Online Buchmachern sollte man meinen, dass schon deshalb keiner betroffen sein kann, weil die Überprüfung der Identität grundsätzlich digital vonstattengeht. Alle Anbieter mit deutscher Lizenz müssen eine Sperrmöglichkeit anbieten. Doch es gibt eine Schwachstelle, die dafür sorgen könnte, dass eine Anmeldung beim Online Anbieter demnächst erst mal umständlicher erscheint. Momentan überprüfen die Buchmacher die Daten beim Anmelden nämlich im besten Fall lediglich daraufhin, ob sie stimmig sein können. Beispielsweise ob eine Adresse so existieren kann oder vielleicht ein Tippfehler vorliegt. Manchmal nicht mal das.

Seine Identität belegen muss ein Neukunde in der Regel erst bei der ersten Auszahlung. Zwar kann man als geübter Spieler mit Sportwetten und der richtigen Strategie durch Gewinne dafür Sorge tragen, dass diese schnell erforderlich wird. Ein tatsächlich von Spielsucht betroffener kann aber ebensoleicht mehrere Einzahlungen tätigen.  Auf diese Art und Weise können, zumindest der Theorie nach, tausende Euro verspielt werden ohne dass einem Auffällt, dass der Nutzer sich eventuell bereits selbst gesperrt hatte. Es sollten zwar auch die Daten zur Selbstsperre mit Namen und Adresse hinterlegt sein, dies scheint aber wenig aussagekräftig. Ein häufiger Name und ein Umzug der dafür sorgt, dass auch die Adresse keinerlei Aussagekraft mehr besitzt könnten reichen.

Unter diesen Vorzeichen könnten Online Buchmacher sich in Zukunft dazu gezwungen sehen, noch bevor der erste Einsatz getätigt werden darf die Identität eines Neukunden zu bestätigen. Der Spieler müsste also beispielsweise eine Kopie des Ausweises vor Erhalt der Ersteinzahlung an den Support senden. Rechtlich wären die Erfolgsaussichten einer Klage bei vorab verlorenen Einsätzen durchaus gegeben, wenngleich ich nicht denke, dass es hier ein allgemeingültiges Urteil zu treffen gibt.

Klug wetten und die Klage ist gar nicht nötig

Gerade im Bereich der Online Wetten wäre eine solche Klage aber ohnehin nicht nötig. Mit geeigneten Einsatzstrategien oder Taktiken bei der Auswahl von Tipps lassen sich hier langfristig Gewinne erzeugen. Wer nicht gewinnt, der benötigt mehr Übung oder eine bessere Taktik.

Selbstverständlich können Wetten auch als reines Glücksspiel abgegeben werden. Dann allerdings sollte man sich ebenfalls nicht bei einem Buchmacher anmelden, für den man sich zuvor gesperrt hatte. Denn auch mögliche Gewinne würden sicher nicht ausbezahlt. Schließlich hatte man ja auf eigenen Wunsch auf die Möglichkeit zu gewinnen verzichtet.

Eine Welle von Klagen auch in Deutschland möglich? So ganz sind die Würfel noch nicht gefallen.

Eine Welle von Klagen auch in Deutschland möglich? So ganz sind die Würfel noch nicht gefallen.

Fazit – Glücksspielklagen in Österreich und ihre Vorzeichen für Deutschland

Der Klageweg ist in Österreich offenbar gerade ein beliebter. Man möchte beinahe von amerikanischen Verhältnissen sprechen, wo Firmen auch dann verklagt werden können, wenn sie nicht auf Hinweisschildern hinterlegen, dass eine Katze nicht in der Mikrowelle getrocknet werden sollte. Allerdings, gerade in Hinblick auf eine bundesweit einheitliche Konzessionierung von Wettanbietern in Deutschland, könnte dieser Trend auch hier Schule machen.

Buchmacher  könnten sich künftig ohne ausreichend festgelegten Rechtsrahmen gezwungen sehen, Neuanmeldungen komplizierter zu gestallten. Das ist bedauerlich, aus Sicht der Spieler.

Dabei möchte ich wirklich von Spielsucht betroffenen allerdings in keiner Weise absprechen, dass diese Schutz benötigen und Rechte haben sollten. Das Suchtproblem sollte auch von der Community der Spieler wahrgenommen werden und sollte nicht belächelt werden. Es verhält sich etwas wie mit Alkohol. Fast jeder trinkt ihn. Und keiner wird einem der wenigen, die alkoholabhängig werden, absprechen, dass er besser nicht in eine bar gehen sollte um zu trinken. Bedauerlich wäre nur, wenn es Mode wird bei Geldmangel jede Brauerei mit unberechtigten Klagen zu überschütten und den Alkoholismus nur zu behaupten. Die Folge wäre ein stundenlanger Ausweisabgleich bei jedem Bier, welches andere genießen wollen. Eine solche Situation auf Spielsucht bezogen würde keinem helfen. Weder betroffenen noch allen anderen Spielern. Ich sehe hier auch die Rechtsprechung in der Pflicht keine Unwägbarkeiten für die Branche zu schaffen.