Sind Wettschulden rechtlich einklagbar?

Wettschulden sind Ehrenschulden, diesen Spruch werden wahrscheinlich auch Sie kennen. Aber kann man Wettschulden auch wirklich einklagen? Diese Frage stellt sich wahrscheinlich nicht, wenn Sie mit Freunden um einen Kasten Bier oder ein Abendessen gewettet haben. Anders aber, wenn Sie Wettschulden durch Sportwetten haben oder eben Wettschulden mit einem höheren Wert.

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Die  Rechtslage in Deutschland

Schulden aus Wetten unterliegen dem deutschen Recht. Das heißt, sie stellen eine Schuldform dar, die einklagbar und vollstreckbar sind. Es muss sich aber um eine legale Wette handeln. Illegale Wetten sind selbstverständlich von der Rechtslage ausgenommen. Legale Wetten gibt es in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen, mehr erfahren Sie, wenn Sie einfach hier klicken.

wettschulden

Es gibt also durchaus einzelne Einschränkungen. Legale Wetten wären beispielsweise Wetten nur dann, wenn Sie bei Wettanbietern abgeschlossen werden, die die entsprechende Lizenz dafür haben. Ist dem so und Sie haben bei einem legalen Wettanbieter gewonnen, dann wird dieser Ihnen auch ganz sicher das Geld auszahlen. Wenn nicht, könnten Sie es natürlich einklagen. Haben Sie einen Schuldtitel erworben, können Sie die Wettschulden auch eintreiben. Andersherum müssen Sie aber auch Ihren Teil einer legalen Wette einhalten und Ihren Wetteinsatz bezahlen. Wettschulden können also nicht nur Privatpersonen haben, sondern auch Unternehmen, wie eben die legalen Wettanbieter.

Es wird nur teurer

Wie es bei Schulden so ist, hat der Gläubiger einen Titel erworben, kann er die Wettschuld eintreiben. Zusätzlich auch alle Kosten, die er hatte. Also beispielsweise Mahngebühren, Gerichtskosten, Kosten für einen Anwalt oder eben auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher. Haben Sie also Wettschulden bei einem legalen Wettanbieter, sollten Sie es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn die Forderung unbestritten ist. Das macht es nur teurer.

Alle anderen Wetten, ob privat oder bei einem nicht lizenzierten Wettanbieter, sind nicht wettschulden sind ehrenschuldenrechtlich einklagbar. Es sind also wirklich eher Ehrenschulden. Gerade private kleine Wetten werden oftmals nur mit einem Handschlag besiegelt und entstehen spontan aus einer Situation hinaus. Sie zu begleichen ist Ehrensache aber eben nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es kann Ihnen nicht passieren, wenn Sie diese nicht begleichen. Allerdings kann es natürlich zu Streitereien und Unmut führen. Daher überlegen Sie vorher, ob Sie den Wetteinsatz auch einlösen können, wenn Sie die Wette verlieren.