Urteil bestätigt – Vermittlung von Sportwetten auch ohne deutsche Lizenz legal

Eine gute Nachricht für all jene, die gerne hin und wieder den Gang ins stationäre Wettbüro antreten gibt es aus Nordrhein-Westfalen. Denn dort wurde nun ein bereits in erster Instanz gesprochenes Urteil nochmals bestätigt. Dieses besagt, dass die Vermittlung von Sportwetten in Deutschland auch dann legal ist, wenn keine deutsche Glücksspiellizenz vorliegt. Wie so oft ist der Rechtsspruch zur Vermittlung von Sportwetten dem europäischen Recht zuzuschreiben, welchem deutsche Gerichte zum Glück die nötige Beachtung schenken.

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Alles Wichtige zum Prozess, der nun klaren Rechtslage, dem grundlegenden Urteil in Köln und der nun erfolgten Bestätigung des Oberverwaltungsgerichts in Münster in zweiter Instanz sind im Folgenden übersichtlich und verständlich zusammengefasst nachzulesen.

Das Urteil zur Vermittlung von Sportwetten

Das nun in Münster bestätigt, aber bereits zuvor in Köln gesprochene, Urteil betrifft in erster Linie eine Masse von Wettbüros und deren Kunden. Kurz und knapp auf den Punkt gebracht erklärt es die reine Vermittlung von Sportwetten auch ohne deutsche Sportwetten Lizenz für legal. Der Punkt hierbei ist die Vermittlung. Es können also solche Wettbüros frei wirtschaften, die nicht selbst Wetten anbieten, sondern lediglich die Angebote bestehender, in der EU lizenzierter Buchmacher an den Endverbraucher vermitteln. Beispielsweise Tipico Wettbüros sind oft so betrieben.

 
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Dies betrifft allerdings insgesamt sogar die Masse der heutigen Wettbüros. Diese werden oft in einer Art Franchise Prinzip betrieben. Hier sorgen Vorgaben zur Einrichtung und zu gewissen Abläufen für ein einheitliches Markenbild, wirtschaftlich betrieben werden die Wettbüros allerdings von privaten Geschäftsleuten. Diese verdienen ihr Geld dann beispielsweise anhand einer Provision auf vermittelte Wetten, oder anhand einer Umsatzbeteiligung. Franchise funktioniert überall gleich. Für Fast Food Ketten wie Mc Donalds, für manche Getränkeketten und Autobahn Raststätten und eben auch für die absolute Mehrheit der Wettbüros in Deutschland.

Da hier eigentlich der Buchmacher die Wetten anbietet und der Franchisenehmer lediglich das Bindeglied zwischen Endkunden und Buchmacher darstellt benötigt er keinerlei eigene Wettlizenz, wie das Urteil besagt. Denn die Wetten selbst werden ursprünglich im Ausland erstellt, wo sie ja auch lizenziert sind, und dann gemäß europäischem Recht auch über Ländergrenzen hinweg angeboten.

Tipico Wettbüros - Wettshop

Beispiel für einen Tipico Wettshop.

Anders sähe die Rechtslage dann auf, wenn jemand versuchen würde ein Wettbüro mit eigenen erstellten Wetten, selbst errechneten Quoten und allem was dazu gehört anzubieten. In diesem Falle müsste ein in Deutschland gemeldetes Unternehmen auch auf eine Lizenz aus Deutschland hoffen, die derzeit wohl kaum erteilt würde.

Wie kam es zum Urteil?

Die Klägerin, ein privates Unternehmen aus Deutschland, hatte in Nordrein-Westfalen bereits im Jahr 2004 versucht eine Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten zu erhalten. Die Behörden des Landes argumentierten allerdings damit, dass die Veranstaltung von Glücksspiel ohne Behördliche Zulassung unter Strafe stehe, was gemäß Strafgesetzbuch (§284) tatsächlich der Tatsache entspricht. Für die Erlaubnis das jeweilige Bundesland zuständig. In diesem Fall Nordrhein-Westfalen. Zum damaligen Zeitpunkt hätte aber fast jedes Bundesland die Erlaubnis verweigert. Denn es wurde noch versucht das staatliche Sportwetten Monopol aufrecht zu erhalten.

Die Klägerin wollte dies nicht hinnehmen und reichte Klage in Köln ein. Man argumentierte mit dem Grundsatz der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Diese besagt, dass jeder seine Dienste innerhalb Europas anbieten dürfe. Über Grenzen hinweg. Entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshof hatten dies bereits bestätigt. Und da die Sportwetten Anbieter in der EU lizenziert sind dürfen diese ihre Wetten auch nach Deutschland vermitteln lassen. Das Gericht schloss sich der Argumentation an.

Nordrhein-Westfalen als Land wollte dies nicht akzeptieren und versuchte das Urteil in nächster Instanz zu kippen. Dies misslang nun. Das Gericht urteilte, dass man der Klägerin keine fehlende Erlaubnis vorhalten könne. Denn in Nordrhein-Westfalen (Anm. d. Redaktion: und weite Teilen Deutschlands) stünde momentan und auch in absehbarer Zeit noch kein transparentes und mit dem Europarecht konformes Verfahren zur Lizenzierung bereit. Dementsprechend sei europäisches Recht als vorrangig einzustufen.

Für die Vermittlung von Sportwetten bedeutet dies, zumindest bis die Neuregelung der Sportwetten Lizenzen abgeschlossen ist, einen freifahrtschein. Und zwar, angesichts der Tatsache, dass die Rechtslage in weiten Teilen Deutschlands ähnlich ist, im Grunde für die Vermittlung von Sportwetten in ganz Deutschland.

Kein konformes Verfahren für die Lizenzierung der Vermittlung von Sportwetten? – Vielleicht schon 2018 doch!

Tatsächlich dürfte die Freude allerdings nicht mehr lange wirken. Denn zur Ehrenrettung sei gesagt, dass auch die Politik in der Zwischenzeit nicht untätig war. Der nicht EU- konforme Glücksspiel Staatsvertrag könnte bald endlich ersetzt werden. Bereits im Oktober des letzten Jahres einigten sich die Länderchefs endlich auf eine entsprechende Änderung. So soll auf die rechtlich angefochtene Beschränkung der Lizenzen auf eine Zahl von 20 verzichtet werden. Außerdem sollen transparente einheitliche „Mindeststandards“ geschaffen werden, die zur Bewilligung einer deutschen Sportwetten Lizenz erreicht werden müssen.

 

Weshalb wurde an diesem Ort nicht darüber berichtet, mag man sich nun fragen. Nun, im Grunde gab es schlicht nichts zu berichten. Die Meldung wäre an dieser Stelle bereits zu ende. Denn die Standards selbst, also der bedeutende Teil, müssen erst ausgearbeitet werden. Die Länder hatten also im Grunde nicht mehr abgegeben, als eine Willenserklärung die Sache endgültig in diese eine Richtung voranzutreiben. Dennoch ist die Marschrichtung jetzt klar. Sollte die Politik schnell arbeiten wäre eine entsprechende Abänderung des Glücksspiel Staatsvertrags sicherlich bereits 2018 in trockenen Tüchern und könnte zu Jahresbeginn in Kraft treten. Mein persönlicher Optimismus hält sich aber in Grenzen. Ich befürchte es wird eher auf den 1. Januar 2019 hinauslaufen.

Wie ändert sich die Rechtslage dann für die Vermittlung von Sportwetten?

Wan auch immer es letztendlich soweit ist wird sich die nun eindeutige Rechtslage für die Vermittlung von Sportwetten in Deutschland erneut ändern. Dabei würde sie allerdings keinesfalls schlechter werden. Sowohl Wettbüros als auch deren Kunden dürfen sich über die Tatsache freuen, dass diese Dienstleistung auch weiterhin erhalten bleibt. Sehr wahrscheinlich ist nur, dass auch die Vermittlung von Sportwetten dann einer Lizenzierung bedarf.

Denn dann kann ein transparentes Verfahren nachgewiesen werden. Die Vermittler, also die Wettbüros, müssen dann auch bei der reinen Vermittlung von Sportwetten Standards erfüllen. Denkbar sind beispielsweise Regelungen wie die, dass ein Auszug des Jugendschutzgesetzes aushängen muss und Ähnliches. So, wie man es heute in Spielotheken beispielsweise kennt. Der kurzfristige Aufwand für die Betreiber dürfte also dann gegeben sein, bis die Standards hergestellt sind. Allerdings werden dies die meisten sicherlich dennoch positiv erleben. Denn dann hat die unendliche Geschichte der Legalisierung von Sportwetten in Deutschland endlich ein Ende und jeder kann ungestört seiner Arbeit nachgehen.

Vermittlung von Sportwetten ist in Deutschland legal – Fazit zum Urteil

Auch wenn das Urteil streng genommen nur für Nordrhein-Westfalen gilt, so lässt es sich doch problemlos auf Deutschland übertragen. Ein wichtiger Schritt. Zwar sollten Sportwetten ohnehin erlaubt werden, in der Zwischenzeit, und die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Zwischenzeiten in Deutschland auch ein Jahrzehnt betragen können, gibt es nun jedoch endlich so etwas wie endgültige Rechtssicherheit. Überraschend kam die Entscheidung nicht. Es wäre viel mehr überraschend gewesen, hätten die Richter in Münster anders entschieden. Eine Meldung wert ist das Urteil dennoch. Denn es ist gut, dass es nun endlich schwarz auf weiß vorliegt. Und hier geht es nicht nur um die Belange derer, die gerne im Wettbüro Sportwetten abgeben. Auch die Grundlagen etlicher Existenzen sind damit endgültig gesichert. Keiner, der sein Geld mit der Vermittlung von Sportwetten verdient, wird nun noch um seinen Job bangen müssen.

 
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